Erfahrungen mit Rückreisen nach dem Brexit-Abkommen 2021

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  • Caipi1893 User Caipi1893 Dabei seit: 24.05.2020Beiträge: 724Bewertungen: 0
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    HerrRossi schrieb:

    @Millers82 

    komme gerade von der dort --- Fähre von Newcastle nach Amsterdam.


    Vorher beim Zoll folgende Information abgerufen:

    - Reisefreimenge 1 Liter (Alk.>22%Vol) pro Person.

    - Wird diese überschritten sind Einfuhrabgaben fällig in Höhe von (pauschalierten) 6,80€ pro Liter

    - Gesamtwert der Ware darf 700,-€ (pro Person)  nicht überschreiten, sonst ist eine Einzelbeurteilung der Einfuhrabgaben erforderlich, d.h. der pauschalierte Wert von 6,80€ gilt nicht.

    - Am Zoll ist der "rote Ausgang" zu nehmen, sonst macht man sich strafbar und die Ware kann eingezogen werden plus Strafgeld.


    Und in der Praxis war das dann so:

    Angabe von 8 Litern (bei 2 Personen) - fällig wurden 40,-€ Einfuhrabgaben (6 x 6,80€).

    D.h. keiner hat nach dem Wert der Flaschen gefragt, man wollte sie auch nicht sehen und abgerundet wurden die Abgaben auch noch.


    Zweiter Praxisfall:

    Roter Ausgang beim Runterfahren von der Fähre mit LKW blockiert - freilaufende Zöllner liefen um die PKW. Kann man dann selbst entscheiden, ob man diese durch lautes Rufen auf sich aufmerksam macht. :redface:




    Kann das von Rossi geschriebene nur bestätigen.
    Sind mit dem Flieger in Frankfurt gelandet. Wollten ordnungsgemäß den "roten Ausgang"
    nehmen. Da war aber geschlossen......und niemand da.
    Wahrscheinlich haben die Zöllner am Sonntag alle frei.

    "Officer, ich hab den Mann gesehen, der mich angefahren hat, sein Name war Johnnie Walker." 

    Filmzitat "A beautiful Mind"

    Teilnehmer Whisky Stammtisch 86. bis 127. außer 87.

    Whisky.de Kicktipp-Organisator & WichtelFee-Ehemann





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  • Ludob User Dabei seit: 06.04.2024Beiträge: 2Bewertungen: 0
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    Weis jemand wie es sich mit dem Frei Liter verhält? Also man kann ja die teuerste Flasche als Freimenge wählen, nur ist die ja meist eine 0,7liter Flasche. Was ist dann mit den restlichen 0,3 Litern?? Kann man dann von der zweit teuersten einen Anteil vom Kaufpreis (ca. 40%) auch als Freimenge sehen und somit aus den 700€ Warenwert die man einführen darf „rausnehmen“?

  • Zaphod User Zaphod Dabei seit: 15.04.2011Beiträge: 1,208Bewertungen: 0
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    @Ludob 


    Ist nicht möglich, da bei der Wertermittlung immer der Wert einer ungeteilten Ware (hier eine ganze Flasche Whisky) herangezogen wird.Ein "Auffüllen" der Wertgrenze ist nicht möglich. Auch bei einer Flasche mit 701€ Wert müssten Abgaben für den gesamten Wert entrichtet werden, nicht nur für das was über die 700€ hinausgeht.

    42


    Meine Probenliste: Zaphods Inn

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  • Ludob User Dabei seit: 06.04.2024Beiträge: 2Bewertungen: 0
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    @Zaphod okay also das ich eine flasche nicht aufteilen kann verstehe ich. Aber so wie du das schreibst verstehe ich das so, dass ich insgesamt nicht mit allen Flaschen zusammengerechnet über einen wert von 700€ kommen darf, verstehe ich das richtig?


    mein plan wäre jetzt eigentlich gewesen eine teurere Flasche zu kaufen, meinetwegen 600€ und dann noch ein paar weitere die insgesamt unter 700€ wert sind und ich dann pro liter der Flaschen unter 700€ 6,80€ pauschal bezahle. Ist das so möglich oder müsste ich dann mehr als die 6,80€ pauschale pro liter zahlen? 


    Auf der Zoll Seite steht ja, das ein Liter Freimenge ist. Es steht zwar nirgends das man sich die teuerste Flasche für die Freimenge aussuchen kann, aber davon gehen wir mal aus.. Außerdem steht dort „der wert ihrer EINFUHRABGABEPFLICHTIGEN Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700€“. So wie ich das verstehe excludiert das die ein liter Freimenge, also meinet wegen eine teure Flasche von 600€, und nur die restlichen Flaschen dürfen 700€ nicht überschreiten. 

    Würde nur gerne wissen ob ich das richtig verstehe oder ob das nur mein Wunschdenken ist. 

  • Zaphod User Zaphod Dabei seit: 15.04.2011Beiträge: 1,208Bewertungen: 0
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    @Ludob 


    Kein Wunschdenken :biggrin: Das passt so...die 700 Euro sind exklusive der Freimenge. Die Freiflasche kann so teuer sein wie sie will (weiter oben hat sich mal jemand geäussert der für den Zoll arbeitet).

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    Meine Probenliste: Zaphods Inn

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  • MaltsofIslay
    Themenersteller
    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,769Bewertungen: 7
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    Zaphod schrieb:

    @Ludob 


    Kein Wunschdenken :biggrin: Das passt so...die 700 Euro sind exklusive der Freimenge. Die Freiflasche kann so teuer sein wie sie will (weiter oben hat sich mal jemand geäussert der für den Zoll arbeitet).


    @Zaphod Dem ist nichts hinzuzufügen...! :wink:
    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


    Aktive Flaschenteilung: ------------------

    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22

  • LeChiffre User LeChiffre Dabei seit: 08.12.2018Beiträge: 3,297Bewertungen: 0
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    Ich hätte in dem Zusammenhang eine Frage:

    Habe ich es richtig verstanden, dass die nette Option mit dem pauschalierten Abgabesatz von 6,80 Euro auch gilt, wenn ich mit der Fähre von Schottland in Amsterdam ankomme? Denn die Info zu dem Abgabesatz kommt ja von der zoll.de Seite, also gilt das auch in den Niederlanden?

    Und ich fahre da einfach in den roten Ausgang und gut ist? Oder müsste ich da im Vorfeld was „anmelden“ o.ä. ? Beim Zoll meine ich etwas wie „mündliche Anmeldung“ o.ä. für den pauschalierten Abgabesatz gelesen zu haben.


    Kann da jemand aus Erfahrung bzw. Wissen nochmal Rückmeldung zu geben ;-). Will nur sicher sein das ich es richtig erfasst habe ;-). 

    Danke schonmal! 

    > Meine Samplebar <

    Anzahl abgeschlossene Flaschenteilungen: #78

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  • Smiler User Dabei seit: 27.11.2017Beiträge: 5,383Flaschensammlung:Smiler's SammelsuriumBewertungen: 0
    , letzte Änderung 3. Mai 2024 um 19:45
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    Ludob schrieb:

    @Zaphod okay also das ich eine flasche nicht aufteilen kann verstehe ich. Aber so wie du das schreibst verstehe ich das so, dass ich insgesamt nicht mit allen Flaschen zusammengerechnet über einen wert von 700€ kommen darf, verstehe ich das richtig?


    mein plan wäre jetzt eigentlich gewesen eine teurere Flasche zu kaufen, meinetwegen 600€ und dann noch ein paar weitere die insgesamt unter 700€ wert sind und ich dann pro liter der Flaschen unter 700€ 6,80€ pauschal bezahle. Ist das so möglich oder müsste ich dann mehr als die 6,80€ pauschale pro liter zahlen? 


    Auf der Zoll Seite steht ja, das ein Liter Freimenge ist. Es steht zwar nirgends das man sich die teuerste Flasche für die Freimenge aussuchen kann, aber davon gehen wir mal aus.. Außerdem steht dort „der wert ihrer EINFUHRABGABEPFLICHTIGEN Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700€“. So wie ich das verstehe excludiert das die ein liter Freimenge, also meinet wegen eine teure Flasche von 600€, und nur die restlichen Flaschen dürfen 700€ nicht überschreiten. 

    Würde nur gerne wissen ob ich das richtig verstehe oder ob das nur mein Wunschdenken ist. 


    @Ludob hab nicht alles gelesen, aber ich meine dass die die Teilmenge der Flaschen, die unter der Grenze sind, nicht gerechnet werden. Also wenn Du 4*200 hast, dann sind 3*200 frei, und die 4 Flasche ist drüber und zähl voll, also die kompletten 200...

    EDIT hab grad erst gelesen, dass eh nur 1L frei ist (früher waren da mal 10). Und wenn die erste Flasche 0.7l ist, dann kann man die fehlenden 0,3l nicht auffüllen (höchstens Du füllst die in 3*10cl samplefläschchen um ;-)


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  • Hubertus User Hubertus Dabei seit: 23.06.2016Beiträge: 4,200Flaschensammlung:unsere FlaschenBewertungen: 0
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    @LeChiffre 


    Erfahrungen von 2022 bei Ankunft in Amsterdam (ob es heute auch noch so ist kann ich in ein paar Wochen schreiben)

    Die rote Ausfahrten waren alle mit LKWs/ Anhängern zugestellt gewesen und somit wurde alles über die grünen Ausfahrten geführt.

    Die Zollkontrolle hat sich nur für die Pässe interessiert und nicht für mitgeführte Waren. 

    Was passiert wenn man sich von selbst meldet kann ich nicht sagen.

    Du hast wohl immer die Möglichkeit deine Mitbringsel über die deutsche Zollseite anzumelden und so bei mobile Grenzkontrollen sicher zu sein.


    @Smiler @Ludob 


    Ich kenne es zwar nur von der Schweizer Grenze aber da ist es schon so das man nur das versteuern muss was über der Freimenge ist.

    z.B. bei 2 Personen alles über 2 Liter versteuert wird 3× 0.7 = 2,1l somit 0.1l zu versteuern sind wobei das bisher noch keinen interessiert hat.




  • Smiler User Dabei seit: 27.11.2017Beiträge: 5,383Flaschensammlung:Smiler's SammelsuriumBewertungen: 0
    , letzte Änderung 3. Mai 2024 um 20:22
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    Hubertus schrieb:

    @LeChiffre 


    Erfahrungen von 2022 bei Ankunft in Amsterdam (ob es heute auch noch so ist kann ich in ein paar Wochen schreiben)

    Die rote Ausfahrten waren alle mit LKWs/ Anhängern zugestellt gewesen und somit wurde alles über die grünen Ausfahrten geführt.

    Die Zollkontrolle hat sich nur für die Pässe interessiert und nicht für mitgeführte Waren. 

    Was passiert wenn man sich von selbst meldet kann ich nicht sagen.

    Du hast wohl immer die Möglichkeit deine Mitbringsel über die deutsche Zollseite anzumelden und so bei mobile Grenzkontrollen sicher zu sein.


    @Smiler @Ludob 


    Ich kenne es zwar nur von der Schweizer Grenze aber da ist es schon so das man nur das versteuern muss was über der Freimenge ist.

    z.B. bei 2 Personen alles über 2 Liter versteuert wird 3× 0.7 = 2,1l somit 0.1l zu versteuern sind wobei das bisher noch keinen interessiert hat.





    @Hubertus da wäre ich mir fast sicher, dass bei 1l eine zweite 0.7 komplett versteuert werden muss. Wie das bei 3 Personen und 4*0.7l ist weiss ich nicht, vllt. Kann man da kumulieren :cool:

    EDIT Freibeträge zusammenlegen kann man wohl nicht, siehe unten
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