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Rechtsanwälte

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Viele von uns mögen Rechtanwälte nicht. Gewinnsüchtig, rechthaberisch, haarspaltend sind noch die zitierfähigsten Eigenschaften, die den Rechtsanwälten zugeschrieben werden.


Das erste Mal musste ich einen Rechtsanwalt nach einem Autounfall vor 25 Jahren einschalten. Mein neuer Opel Corsa hatte gerade 420km auf dem Tacho, als mir eine Betrunkene den Wagen am Mittleren Ring in München vollkommen zu Schrott fuhr. Ich selbst erfuhr eine Schnittwunde durch fliegendes Glas am Kopf. Die gegnerische Versicherung - es war die Allianz - stellte sich ohne irgendwelche Aussagen zu machen quer und bezahlte gerade einmal 30% des Neupreises nach einem Monat Schriftverkehr. Mehr nicht, obwohl die Trunkenheitsfahrt klar von der Polizei festgestellt war. Also musste ein Anwalt ran.


Er holte nicht nur den Schaden relativ flott wieder rein - nein er erstritt noch ein wunderbares Schmerzensgeld für meinen Schnitt an der Stirn, das ich selbst nie verlangt hätte.


Sind also Rechtsanwälte doch nicht so unnütz, wie es scheint?


Meine Scheu vor Rechtsanwälten verlor ich endgültig mit einem meiner späteren Jobs. Damals reiste ich mit einem Rechtsanwalt durch Europa und wir führten - um es nett zu sagen - interessante Geschäftsverhandlungen.


Auch später zog ich Rechtsanwälte das eine oder andere Mal privat und geschäftlich hinzu. Und ich muss sagen, mit einem spezialisierten Anwalt hat man gleich einen besseren Durchblick. Denn eines hat mich auch überrascht. Feld-, Wald- und Wiesenanwälte bringen mir leider in der heutigen, spezialisierten Welt keinen Vorteil mehr. Man muss schon einen Spezialisten haben, wenn man etwas erreichen will.


Und dabei geht es noch nicht einmal um Prozesse vor Gericht. Allein die Expertise eines guten Anwalts hilft ungemein beim Abschluss eines Vertrags. Und wenn es tatsächlich vor Gericht geht, dann muss man sich sehr wohl überlegen, ob der Anwalt für Mietrecht sich auf die Vermieter- oder Mieterseite spezialisiert hat.


The Whisky Store beschäftigt heute sogar Anwälte aus drei Kategorien. Wettbewerbsrecht (UWG), Vertragsrecht (BGB) und Strafrecht (Warenkreditbetrug) sind für uns die wichtigsten.


Bei all diesen Rechtsfragen darf man aber eines nicht außer acht lassen. Jeder Anwalt muss sich gegen seinen Nutzen rechnen lassen. Ein Anwalt, der ausschließlich nach Gebührenordnung abrechnet, wird ihre Probleme nicht lösen. Auch hier ist Flexibilität auf der Anwaltsseite gefragt. Bei manchen Aufgaben rechnet sich der Einsatz nach Gebührenordnung nicht. Bei manch anderen Fällen kann man dem Anwalt durchaus mehr zukommen lassen.